Zusatzqualifikationen

Nach den Durchführungsbestimmungen zu §6 der APVO-Lehr Satz 4 können Seminare zusätzliche Qualifikationen vermitteln. Die Teilnehmer/innen erhalten eine Bescheinigung, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt wurden: dem Seminar liegt ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept zugrunde, es wurden mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen durchgeführt, es gab eventuell eine Erprobung im Ausbildungsunterricht in dem jeweiligen Bereich, es wurde ein Kolloquium, welches mindestens 20 Minuten dauert, erfolgreich abgeschlossen.

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