Personalrat des Studienseminars

Der Personalrat des Studienseminars stellt sich vor: (Stand Januar 2026):


Claus Drewes

Vorsitzender

Narin Faust

David Buß

Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben (gekürzt nach § 59 NPersVG):

  1. dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden (…),
  2. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze (…) und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden,
  3. darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen,
  4. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  5. darauf zu achten, dass die der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (…) durchgeführt werden,
  6. die Eingliederung und berufliche Entwicklung jugendlicher Beschäftigter und Auszubildender, Schwerbehinderter, nicht ständig Beschäftigter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter zu fördern,
  7. die Eingliederung und berufliche Entwicklung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund sowie das Verständnis zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft zu fördern,
  8. auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken, (…)