Sondermaßnahme

In einzelnen beruflichen Fachrichtungen ist der Lehrkräftebedarf besonders hoch; öffentliche berufsbildende Schulen können eine freie Lehrkraftstelle für den Theorieunterricht nicht mit Hochschulabsolventen (mit oder ohne Lehramtsstudium) besetzen. Für diese „Fächer des besonderen Bedarfs“ wurde den berufsbildenden Schulen im Rahmen einer „Sondermaßnahme“ die Einstellung von Bachelorabsolventen bzw. Inhabern eines Fachhochschuldiploms ermöglicht.

Zu den beruflichen Fachrichtungen des besonderen Bedarfs gehören insbesondere Metalltechnik, Elektrotechnik und Fahrzeugtechnik. Regional können weitere berufliche Fachrichtungen (erfahrungsgemäß häufig Pflege- und Gesundheitswissenschaften) betroffen sein; in diesen Fällen entscheidet das Nds. Kultusministerium im Einzelfall.

Nach der Einstellung durch die Schule werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sondermaßnahme unmittelbar eigenverantwortlich im Theorieunterricht ihrer beruflichen Fachrichtung im Umfang von 13 Wochenstunden eingesetzt; vertraglich verpflichten Sie sich, sich innerhalb von 36 Monaten parallel zu Ihrer Lehrkrafttätigkeit weiter zu qualifizieren: einerseits an einer Universität durch Studium eines Unterrichtsfaches sowie von Berufs- und Wirtschaftspädagogik und andererseits an einem Studienseminar durch den Besuch einer pädagogisch-didaktischen Qualifizierung. Teilnehmer der Sondermaßnahme sind somit einerseits beruflich Tätige mit festem Einkommen und andererseits Lehramt-Studierende.

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Einstellungsvoraussetzungen
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