Zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den Fachrichtungen Metalltechnik, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik können Dipl.-Ing. (FH) der entsprechenden Fachrichtungen unter Qualifizierungsauflagen direkt in den Schuldienst eingestellt werden, sofern sie nach dem Bedarf der jeweiligen Schule die erforderliche Fachkompetenz in der beruflichen Fachrichtung besitzen. Diese Möglichkeit besteht auch für Inhaberinnen und Inhaber von Bachelorgraden der genannten Fachrichtungen wie auch für die beruflichen Fachrichtungen Gesundheitswissenschaften oder Pflegewissenschaften. Inhaberinnen und Inhaber eines Fachhochschuldiploms oder eines Bachelorabschlusses anderer beruflicher Fachrichtungen können bei besonderem Bedarf im Einzelfall mit Zustimmung des Niedersächsischen Kultusministeriums eingestellt werden, sofern sie ebenfalls nach dem Bedarf der jeweiligen Schule die erforderliche Fachkompetenz in der beruflichen Fachrichtung besitzen.
Hier finden Sie Informationen zur Sondermaßnahme zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Fachrichtungen des besonderen Bedarfs: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35755&article_id=129835&_psmand=8